Kosten

Derzeit verfüge ich nicht über einen Kassensitz für die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen, d.h. eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht möglich. 

Daher richtet sich das Angebot meiner Praxis derzeit an Patient*innen mit privater Krankenversicherung (+ggf. Beihilfe)

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (Sachleistungsprinzip) gilt bei der privaten Krankenversicherung das Prinzip der Kostenerstattung: Dies bedeutet, der Psychotherapeut stellt die Rechnung direkt an Sie als Patient*in, der/die dann eine Erstattung der Kosten durch die (private) Krankenversicherung/Beihilfe erhält.

Ich empfehle Ihnen, vor Beginn der Psychotherapie mit Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle den Umfang der Kostenübernahme zu klären (u.a. unterschiedliche Tarife/Leistungsumfang).

Es sollte Ihnen schon vor Beginn der ersten probatorischen Sitzung/Therapiestunde eine Zusage zur Kostenübernahme vorliegen.

Der Antrag für die Kostenübernahme kann in zwei Schritten erfolgen:

1. Kostenübernahme für die ersten 3 Psychotherapie-Sprechstunden + 4 probatorische Sitzungen, also insgesamt 7 Sitzungen zum Kennenlernen/diagnostische Einschätzung
2. und dann für die ggf. darauf folgende Psychotherapie (Dauer je nach Bedarf/Indikation)

Die Kosten der Psychotherapie bei mir richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten(GOP).

Ab 07/2024 gab es u.a. eine Aufwertung der Gebührensätze – diese stellen die aktuellen Abrechnungsempfehlungen dar. Meine Abrechnung richtet sich danach.

Die ersten drei Sitzungen finden im Rahmen der sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde statt. Hier geht es unter anderem darum, herauszuarbeiten, welche Diagnose vorliegt (u.a. Erstellung des sog. Psychopathologischen Befunds), Aufklärung über Behandlungsmöglichkeiten, und Weiteres

GOP-ZifferLeistungKosten
812 analogPsychotherapeutische Sprechstunde
à 50 Minuten, max. 3x
je 134,06 €

(67,03€ x 2,3)

Danach können 4 probatorische Sitzungen stattfinden, die wie folgt abgerechnet werden können:

GOP-ZifferLeistungKosten
861Probatorische Sitzung
à 50 Minuten, max. 4x
je 92,50 €

(40,22€ x 2,3)

Hier sind die Kosten aufgeführt, die nach Abschluss der Probatorik, je nach Behandlungsart (Akutbehandlung/Kurzzeitterahpie/LZ-Therapie) von mir erhoben werden:

GOP-ZifferLeistungKosten
812 analogPsychotherapeutische Akutbehandlung,
Sitzung (50 Minuten), max. 12x
je 134,06 €

(29,14€ x 2,3)
812 analogPsychotherapeutische Kurzzeittherapie,
Sitzung (50 Minuten), max 24x (-12 bei vorheriger Akutbehandlung)
je 134,06 €

(29,14 € x 2,3)
861Langzeitpsychotherapie,
Sitzung (50 Minuten)
je 92,50 €

(40,22€ x 2,3)
85 analog(nur bei Langzeittherapie >24 Sitzungen):
Verfassen des Berichts (1x) an den
Gutachter, Arbeit je angefangener Stunde
67,03 €

(29,14€ x 2,3)

Die Kosten der jeweiligen Leistungen setzen sich aus einem festen Wert, der in der GOP vorgegeben ist, multipliziert mit einem Gebührensatz, zusammen. Dieser Gebührensatz liegt bei mir bei den üblichen 2,3.

Hinweis: Ein Gebührensatz von 2,3 (“Regelhöchstsatz”) diente lange Zeit als eine Art Referenzpunkt für die Bemessung der Kosten einer Psychotherapie. Dieser Gebührensatz wurde in der Vergangenheit üblicherweise durch die meisten privaten Krankenversicherungen übernommen. Im Zweifel lohnt es sich, vorab mit Ihrer PKV und/oder Beihilfestelle diesbezüglich Kontakt aufzunehmen.